3.3. In Bezug auf die Gestaltung und die Farbgebung hat die Vorinstanz keinerlei Vorbehalte zum strittigen Bauvorhaben angebracht. Die Fassadenverkleidung, die Bedachung und die Fenstereinteilung orientieren sich an den Vorgaben des Handbuchs, das aufzeigt, wie zeitgemässe landwirtschaftliche Ökonomiebauten in der herkömmlichen Bauart gestaltet werden können. In der angefochtenen Verfügung wurde dem Projekt eine mustergültige Umsetzung dieser Vorgaben attestiert. Die Vorinstanz begründete ihren ablehnenden Entscheid ausschliesslich mit der fehlenden Einpassung der Baute.