Für eine genügende Einpassung in der Landschaftsschutzzone muss auch ein nach den Vorgaben des Handbuchs zur Einpassung und Gestaltung landwirtschaftlicher Ökonomiebauten im Kanton erarbeitetes Neubauprojekt für ein Ökonomiegebäude zusätzliche Ästhetikanforderungen erfüllen. Das Gebäudevolumen ist möglichst auf ein landschaftsverträgliches Mass zu verkleinern. (…)