Dies könnte dazu führen, dass Wiesen und Felder unter Umständen über grosse Distanzen hinweg von Fahrwegen durchzogen würden, damit auch die Eigentümer entlegener Häuser mit ihren Autos zu ihren Liegenschaften fahren könnten. So weit gehe das Erfordernis einer genügenden Wegverbindung nicht. Es könne nicht allgemein gesagt werden, dass jede Wohnliegenschaft, die nicht über eine Zufahrt für Personenautos verfüge, an Wegnot leide. Die bestimmungsgemässe Nutzung solcher Liegenschaften sei in ländlichen Gebieten unter Umständen auch dann möglich, wenn