Verwaltungs- und Gerichtsentscheide 1. Standeskommission 1.1. Notwegrecht für ein nicht landwirtschaftlich genutztes Wohnhaus ausserhalb der Bauzone Art. 694 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210) Für die gewöhnliche Wohnnutzung eines Wohnhauses in der Landwirtschaftszone besteht nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein Anspruch auf ein minimal ausgestaltetes Notwegrecht. Dieses hat sich nach der Nutzung des Gebäudes auszurichten, und die Zufahrt ist auf die notwendigen Transporte für schwere Objekte und die Belieferung mit Heizmaterial beschränkt. (…)