eine Ordnungsbusse bis zu 5000 Franken (lit. b); eine Ordnungsbusse bis zu 1000 Franken für jeden Tag der Nichterfüllung (lit. c); eine Zwangsmassnahme wie Wegnahme einer beweglichen Sache oder Räumung eines Grundstückes (lit. d); oder eine Ersatzvornahme (lit. e).