Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) favorisiert ein Modell, welches die Grundstücksfläche je nach Bauzonenzugehörigkeit gewichtet berücksichtigt. Ein solches System der Abgabenbemessung hat den Vorteil, dass es nicht auf das tatsächlich errichtete Gebäude bzw. das Ausmass der effektiven Nutzung im Moment des Anschlusses, sondern auf die baurechtlich möglichen Höchstbelastungen abstellt (vgl. Karlen, a.a.O., S. 555, 558; BGE 2P.53/2007 vom 22. Juni 2007, E. 2.4.; BGE 2C_341/2009 vom 17. Mai 2010, E. 4.2.).