Er empfehle als verursacherorientierte Bezugsgrössen die Kosten der Feinerschliessung (Mehrwertbeitrag), die zonengewichtete Grundstücksfläche (Anschluss- und periodische Grundgebühr), den Frischwasserverbrauch (periodische Verbrauchsgebühr für das häusliche Abwasser) und die gemessene Abwasserfracht (periodische Verbrauchsgebühr für abwasserintensive Industrie- und Gewerbebetriebe). Solche oder ähnliche Abgabesysteme würden Sinn und Zweck der vorgesehenen Grundsätze zur Finanzierung erfüllen, auch wenn sie eine gewisse Pauschalisierung beinhalten, um unverhältnismässig hohe Vollzugskosten zu vermeiden (vgl. BBl 1996 IV 1230).