Dasselbe Modell schlage der Verband Schweizer Abwasserund Gewässerschutzfachleute in seiner Richtlinie 1994 vor. Er empfehle als verursacherorientierte Bezugsgrössen die Kosten der Feinerschliessung (Mehrwertbeitrag), die zonengewichtete Grundstücksfläche (Anschluss- und periodische Grundgebühr), den Frischwasserverbrauch (periodische Verbrauchsgebühr für das häusliche Abwasser) und die gemessene Abwasserfracht (periodische Verbrauchsgebühr für abwasserintensive Industrie- und Gewerbebetriebe).