sichtigt. Gemäss Botschaft zum GSchG (vgl. BBl 1996 IV 1217 ff.) würden viele Kantone ein Abgabesystem verwenden, das aus einmaligen Mehrwertbeiträgen und Anschlussgebühren sowie aus periodischen Benutzungsgebühren, aufgeteilt in Grund- und Verbrauchsgebühren, bestehe. Dasselbe Modell schlage der Verband Schweizer Abwasserund Gewässerschutzfachleute in seiner Richtlinie 1994 vor.