1. Das Amt für Umwelt des Bau- und Umweltdepartements Appenzell I.Rh. stellte den Ehepaaren A, B und C je Rechnung für die Kanalanschlussgebühr ihrer Parzellen. Die Rechnungsbeträge errechnete es aufgrund der anrechenbaren Grundstücksflächen. 2. Gegen diese drei Rechnungen erhob die D GmbH im Namen und auftrags der Ehepaare A, B und C Rekurs bei der Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. (…) 5. Die Standeskommission wies mit Entscheiden vom 19. Februar 2013 die jeweiligen Rekurse ab.