Gemäss Ziffer 3 beteiligt sich der stille Gesellschafter derzeit mit Darlehensmitteln in variabler Höhe an der X AG. In Ziffer 6.2 wird geregelt, dass die stille Gesellschaft entsprechend ihrem Gesamtkapital 10% Anteil am Gewinn und Verlust der X AG hat. Die Verlustbeteiligung soll insbesondere der Kapitalstärkung der X AG und ggf. deren Sanierung dienen. Unterzeichnet hat für beide Vertragsparteien der Beschwerdeführer.