Es sei kein Steuersparmodell. Der Kanton erspare sich auch beim Arbeitsamt die finanzielle Unterstützung wegen Arbeitslosigkeit. Eine ähnliche Regelung gebe es im Schweizer Steuergesetz, was einen summarischen einmaligen Abzug der Verluste aus den Vorjahren zu Sanierungszwecken vorsehe. Auch im Schweizer Recht gebe es die Befreiung des Selbstkontrahierungsverbots, die von der Hauptversammlung gewährt werde, was hier vorliege.