37 - 49 Geschäftsbericht 2013 - Anhang sellschaft als einfache Gesellschaft sei die Basisveranlagung für die weitere Steuerveranlagung der jeweiligen Beteiligten. Entgegen der Meinung der Steuerverwaltung liege keine missbräuchliche Selbstkontrahierung vor. Da der stille Gesellschafter nicht mehrheitlich an der AG beteiligt sei, sei er von den Entscheidungen der Aktionärsversammlung abhängig.