Zweck der Gesellschaft sei hauptsächlich die Finanzierung von Projektentwicklungen. Indiz für das Vorliegen eines Gesellschaftsverhältnisses sei, dass die Beteiligten das Risiko des Betriebs einer Vielzahl von Handelsgeschäften gemeinsam tragen wollen. Hierfür spreche vor allem eine an den jeweiligen Beiträgen orientierte Gewinn- und Verlustbeteiligung. Da sich die stille Beteiligung in einem Betriebsvermögen befindet, würden hier gewerbliche Einkünfte vorliegen. Daher sei für die stille Gesellschaft eine eigenständige Gewinnermittlung notwendig. Die stille Ge-