Zum Zweck der Besteuerung sei der Vertrag über die stille Gesellschaft schriftlich fixiert worden. Anzumerken sei, dass der in der Steuererklärung geltend gemachte Betrag von Fr. 338'070.-- durch einen Rechenfehler entstanden sei. Richtig sei ein Verlustanteil von Fr. 37'552.--. Der Vertrag sei so abgeschlossen, wie er unter fremden Dritten üblich sei. Dies insbesondere zum Zweck der Aufnahme weiterer stiller Gesellschafter. Zweck der Gesellschaft sei hauptsächlich die Finanzierung von Projektentwicklungen.