2. A und B reichten gegen diese Veranlagung am 22. November 2012 Einsprache ein. Die Steuerverwaltung würde sich auf den Standpunkt stellen, dass die stille Gesellschaft eine Steuerumgehung sei, dies ohne rechtliche Begründung. Es könne nicht sein, dass ein Aktionär seine Firma stütze und den Konkurs abwenden wolle und dies als eine private Massnahme deklariert werde. Der volkswirtschaftliche und auch Steuerschaden sei weitaus höher als die Durchsetzung einer angeblichen Steuerkonstruktion.