Weder ist die Installation einer Solaranlage eine Bundesaufgabe, noch stellt die katholische Kirche in Oberegg ein Kulturgüterobjekt von nationaler Bedeutung dar. Inwiefern sie, mit Ausnahme ihrer ausdrücklich im Register aufgenommenen Besonderheiten, anderweitig - insbesondere bezüglich ihrer südlichen Dachhälfte - von besonderer Bedeutung ist, bringen die Beschwerdeführerinnen nicht vor und ist im Übrigen auch nicht erkennbar. Ob die EKD im vorliegenden Fall überhaupt eine solche Begutachtung vornehmen würde bzw. dürfte, kann aus folgendem Grund offen bleiben: