Dem Argument der Fachkommission Denkmalpflege, das Erscheinungsbild werde durch die Solaranlage negativ beeinflusst, zumal keine gute Einfügung in das Dach bestehe und eine Solaranlage in diesem Ausmass in Konkurrenz zu den wichtigen Zeichen (Kirchturm, repräsentative Eingangsfassade) trete, wurde von der Vorinstanz entgegengehalten, als dass die Farbgebung der Photovoltaikanlage an den Farbton der übrigen Dachlandschaft angepasst werde, nicht reflektierendes Material verwendet werde, von welchem keine Blendwirkung ausgehe und die südlichen Dachhälfte kaum einsehbar sei.