Betreffend Kirchendach, welchem insbesondere Schutzfunktion der Kirche als Ganzes zukommt, wurde im Schutzregister kein bestimmtes Schutzziel festgelegt. Deshalb gilt somit einzig der allgemeine Grundsatz, dass der im Inventar angestrebte Schutz vollumfänglich zur Geltung gelangt, der Zustand der Kirche gesamthaft betrachtet nicht verschlechtert wird und die Qualitäten der Kirche nicht beeinträchtigt werden. Als schützenswerte Bestandteile der Kirche gelten die Hauptfassade West in grauem Sandstein (Wandpfeilern; Evangelisten-Statuen), der Innenraum (Vorhalle, Schiff und eingezoge-