rakter nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Ob die geplante Solaranlage sorgfältig gestaltet bzw. integriert ist, ist anhand dieser ästhetischen Massstäbe zu prüfen. Wichtige Gesichtspunkte sind die Standorteigenschaften wie etwa Einsehbarkeit, Exponiertheit oder Koloration der Oberflächen (vgl. Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], a.a.O., Art. 18a N 25).