Die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf der südlichen Dachhälfte der Kirche gefährde das generelle Schutzziel nicht. Der Austausch der bisherigen Ziegel durch Solarzellen sei demnach auch unter dem Gesichtspunkt des Substanzschutzes nicht zu beanstanden. 7. Gegen den Rekursentscheid reichten die Fachkommission Denkmalpflege und die Fachkommission Heimatschutz (folgend: Beschwerdeführerinnen) am 4. Dezember 2012 Beschwerde mit eingangs aufgeführtem Antrag ein. (…) III. (…)