die Verwendung von nichtreflektierendem Material verlangt habe, werde von dieser auch keine Blendwirkung ausgehen. Die Dachlandschaft werde somit nicht nachhaltig im Sinne einer Verschlechterung verändert. Die Photovoltaikanlage werde deshalb im Vergleich zu den umliegenden Dächern nicht als Fremdkörper in Erscheinung treten. Ein durchschnittlicher Betrachter könne darin wohl kaum eine Verunstaltung sehen, die mit dem herkömmlichen Ortsbild nicht vereinbar wäre.