Aufgrund der Planunterlagen stehe fest, dass die Dachkonstruktion und das Dachvolumen durch die geplante Photovoltaikanlage nicht verändert würden. Die Veränderung bestehe einzig darin, dass die bisherigen Tonziegel durch dunkle Module ersetzt würden. Eine Veränderung erfahre also lediglich das Material der Dacheindeckung. Was den Schutz der Bausubstanz des Dachs betreffe, stehe fest, dass diesbezüglich im Schutzregister kein Schutzziel definiert sei. Dem bisherigen Material der Dacheindeckung komme somit kein besonderer Denkmalwert zu. Das Dachmaterial, heute Tonziegel, solle nicht zwingend konserviert werden.