5. Ihren Entscheid begründete sie damit, dass das Schutzobjekt der Pfarrkirche Oberegg nur summarisch als neuromanische Kirche mit einer Hauptfassade in grauem Sandstein mit Wandpfeilern sowie einem Innenraum mit Vorhalle, Schiff und eingezogenem Chor umschrieben sei, ohne dass ein konkretes Schutzziel näher definiert sei. Der beschriebene Schutz umfasse das Gebäude als solches in seiner Gesamtheit und Existenz. Die Festlegung des genauen Schutzumfangs sei auf das Baubewilligungsverfahren verschoben worden. Die Unterschutzstellung sei nicht mit einem absoluten Veränderungsverbot gleichzusetzen.