Dieser hält nämlich lediglich die Anzahl Nachteinsätze pro Monat und das Pauschalsalär von Fr. 200.-- pro Nacht (inklusive sämtliche Zulagen sowie die Ferienentschädigung) - somit das bereits beim mündlichen Vertragsabschluss Vereinbarte - in schriftlicher Form fest, regelt jedoch nicht die Arbeitszeiten oder allfällige Modalitäten betreffend Überstunden. Dabei behaupten weder die Standeskommission des Kantons 24 - 49 Geschäftsbericht 2013 - Anhang