Bürgerheim Appenzell vom 20. Mai 2008, wonach mit der Beschwerdeführerin kein schriftlicher Anstellungsvertrag, sondern gemäss Z, Leiter des Personalamts, nur eine mündliche Abmachung bestand, darauf schliessen, dass das Personalamt nachträglich die Pauschalentlöhnung (Fr. 200.--, enthaltend alle Nebenkosten wie 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, etc.) vertraglich regeln wollte. Andererseits führte die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.im Rekursentscheid selbst aus, dass sich weder für die Arbeitnehmende noch für den Arbeitgeber mit der Verschriftlichung des bestehenden Arbeitsverhältnisses etwas geändert habe.