Aus den gesamten Umständen kann entnommen werden, dass mit dem Arbeitsvertrag vom 29. Mai 2008 lediglich das bereits mündlich vereinbarte Arbeitsverhältnis schriftlich geregelt werden wollte. So lässt einerseits die Notiz betreffend Entschädigung Pikettpersonal Bürgerheim Appenzell vom 20. Mai 2008, wonach mit der Beschwerdeführerin kein schriftlicher Anstellungsvertrag, sondern gemäss Z, Leiter des Personalamts, nur eine mündliche Abmachung bestand, darauf schliessen, dass das Personalamt nachträglich die Pauschalentlöhnung (Fr. 200.--, enthaltend alle Nebenkosten wie 13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, etc.) vertraglich regeln wollte.