2. Im Lauf des Jahres 2011 stellte B gegenüber dem Gesundheits- und Sozialdepartement Lohnnachforderungen für 182 Stunden aus Nachtdienst zwischen 1. April 2008 und 30. April 2009 sowie 26 Stunden aus Sitzungen/Weiterbildung. Diese Forderung begründete sie damit, dass im Bürgerheim Appenzell per 1. April 2008 ein verlängerter Tagesdienst bis 21.00 Uhr eingeführt worden sei. Seit da an habe sie bei gleich hoher Entschädigung nicht mehr von 19.00 Uhr, sondern erst von 21.00 Uhr zu arbeiten gehabt. Freiwillig hätte sie in Absprache mit ihrer damals zuständigen Vorgesetzten A weiterhin um 19.00 Uhr den Dienst angetreten.