In Ziffer 3 wurde die Personalverordnung vom 30. November 1998 (PeV; 172.310) und der dazugehörende Standeskommissionsbeschluss vom 13. April 1999 (StKB PeV; 172.311) als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrags erklärt. In gegenseitigem Einvernehmen wurde am 17. Juni 2008 der Arbeitsvertrag vom 29. Mai 2008 in Ziffer 2 dahingehend geändert, als dass pro Nachteinsatz eine Pauschale von Fr. 200.-- brutto entrichtet wurde. Die Arbeitszeiten wurden im Arbeitsvertrag nicht geregelt.