Je nach Schneemenge und Streckenverlauf war eine solche Situation einmal mehr oder einmal weniger frühzeitig erkennbar. Es handelte sich um rasch wechselnde Strassenverhältnisse, welche für viele Verkehrsteilnehmer überraschend in Erscheinung traten. Bei der am Unfalltag erfolgten polizeilichen Einvernahme machte der Berufungsbeklagte folgende Aussage: "Ich habe bemerkt, dass die Fahrbahn nass war. Ich habe vorher bis zum Schleudern nicht bemerkt, dass die Fahrbahn vereist sein könnte. Die Vereisungen sind für mich plötzlich aufgetreten."