In den Schlussbemerkungen hielt der protokollierende Polizeibeamte fest, dass die Fahrbahn in der Mitte der Fahrspur ohne Vereisung war, sodass lediglich die Fahrbahnränder eine entsprechende Gefahr darstellten. Die beiden Polizeibeamten stellten während der Patrouillentätigkeit vor dem Unfallereignis auch bei anderen Streckenabschnitten im Kantonsgebiet fest, dass durch die plötzlich sinkende Lufttemperatur die feuchten Passagen auf der Fahrbahn schnell gefroren waren. Je nach Schneemenge und Streckenverlauf war eine solche Situation einmal mehr oder einmal weniger frühzeitig erkennbar.