Dass schon früher an diesem Morgen vereiste Stellen aufgetreten seien und somit Temperaturen um den Gefrierpunkt hätten geherrscht haben müssen, belege die Aussage der rapportierenden Polizisten, sie hätten bereits vor dem Unfall bei ihrer Patrouillentätigkeit diverse plötzlich aufgetretene Vereisungen auch auf anderen Strassen im Kanton festgestellt. Gemäss seinen eigenen Angaben habe der Beschuldigte die Umfahrungsstrasse anfangs mit ca. 80 km/h, also der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf diesem Strassenabschnitt befahren.