Das Missverhältnis zwischen dem deklarierten Wert und dem Marktpreis ist wesentlich und offensichtlich, zumal die Beschwerdeführerin von unbeteiligten Dritten in jedem Fall für die Liegenschaft L, welche unbestrittenermassen eine grosse und schöne Liegenschaft darstellt, einen höheren Mietpreis verlangen würde. Dies könnte sie nach den Verhältnissen auf dem Innerrhoder Mietmarkt auch tun, sind doch in Appenzell Innerrhoden monatliche Mietzinsen von Fr. 3'500.-- für Wohnungen mit rund 250 m2 Wohnfläche keine Seltenheit.