4.4. Die Beschwerdeführerin hat im Jahr 2004 lediglich einen Mietwert von Fr. 12'261.70 und in den Jahren 2005 und 2006 je einen Mietwert von Fr. 42'040.-- als Ertrag deklariert. Diese Werte sind beinahe nur halb so hoch wie der Marktpreis des Mietwerts der Liegenschaft der Beschwerdeführerin von Fr. 76'440.--. Das Missverhältnis zwischen dem deklarierten Wert und dem Marktpreis ist wesentlich und offensichtlich, zumal die Beschwerdeführerin von unbeteiligten Dritten in jedem Fall für die Liegenschaft L, welche unbestrittenermassen eine grosse und schöne Liegenschaft darstellt, einen höheren Mietpreis verlangen würde.