4.3. Indem die Beschwerdeführerin in ihrem Aktivkonto Nr. 1030 (Kontokorrent A) im Jahr 2004 ein Sollwert Fr. 12'261.70 (3.5 Monate von Fr. 42'040.--) und in den Jahren 2005 2006 je ein Sollwert Fr. 42'040.-- als "amtlichen Mietwert" auswies, ging diese selbst davon aus, dass die gesamte Liegenschaft von A zum "amtlichen Mietwert" gemäss Mitteilung über die Grundstückschätzung vom 22. November 2005 gemietet wurde und sie selbst keine Eigennutzung an der Liegenschaft wahrnahm.