Nach Erhalt des Vorbescheids waren die diversen medizinischen Berichte eingehend zu würdigen, wobei es auch galt, Stellung zu den Ergebnissen der Beschwerdegegnerin selbst und zu den medizinischen Berichten zu nehmen. Der Einwand der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers zum Vorbescheid führte schliesslich dazu, dass die Beschwerdegegnerin ein MEDAS-Gutachten einholte, um den Sachverhalt ergänzend medizinisch abklären zu lassen. In diesem Sinn ist die Erforderlichkeit der Rechtsverbeiständung zu bejahen.