Im vorliegenden Fall ist von Bedeutung, dass der Verfahrensverlauf langjährig ist. Der Beschwerdeführer ist schlecht ausgebildet, in rechtlichen Belangen unbeholfen, seine Deutschkenntnisse reichen nicht für die Feinheiten eines Sozialversicherungsverfahrens aus (vgl. MEDAS-Gutachten), und er hat psychische Probleme. Nach Erhalt des Vorbescheids waren die diversen medizinischen Berichte eingehend zu würdigen, wobei es auch galt, Stellung zu den Ergebnissen der Beschwerdegegnerin selbst und zu den medizinischen Berichten zu nehmen.