Urteil des Bundesgerichts I 507/04 vom 27. April 2005, E. 7.1). Führt die anwaltliche Intervention zu einer ergänzenden medizinischen Abklärung durch die Verwaltung, ist die Erforderlichkeit zu bejahen (vgl. SVR 2009 IV 3 4). 2.4. 2.4.1. Nachdem die Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle (folgend: Beschwerdegegnerin) erfolgreich ist [die Streitsache wurde zur Ergänzung des Gutachtens durch eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit und anschliessender Neuverfügung über den Rentenanspruch an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen], steht fest, dass die Einsprache als nicht aussichtslos betrachtet werden konnte.