Die Erforderlichkeit der Vertretung im Verwaltungsverfahren ist im konkreten Fall eingehend und streng zu prüfen. Dabei ist auf die Schwierigkeit des Falls und auf die Verfahrensphase abzustellen. Neben der Komplexität der tatsächlichen und rechtlichen Fragen, der langen Verfahrensdauer und der Unübersichtlichkeit des Sachverhalts fallen auch in der Person des Betroffenen liegende Gründe in Betracht, wie etwa seine Fähigkeit, sich im Verfahren zurechtzufinden. Massgebend ist dabei auch, ob sich eine Vertretung durch einen Sozialarbeiter oder durch Fach- und Vertrauensleute sozialer Institutionen anbietet.