Dafür, dass das breite öffentliche Angebot in Appenzell für den Sohn von B. keine angemessene Lösung enthalten würde, sind keine Hinweise auszumachen. Allein der Umstand, dass B. ihren Sohn aus eigenem Beschluss vor Jahren aus der öffentlichen Schule genommen hat und ihn seither in einer Privatschule unterrichten lässt, kann jedenfalls nicht als Beleg dafür genommen werden, dass das öffentliche Schulangebot ungenügend sein soll. 7 - 49 Geschäftsbericht 2013 - Anhang (…)