Vorerst ist zu bemerken, dass die angefochtene Verfügung eine korrekte Rechtsmittelbelehrung enthält, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine allfällige Anfechtung der Verfügung innert 30 Tagen mit Rekurs bei der Standeskommission erfolgen muss. Das Schreiben, als dessen Anhang die Verfügung am 27. Dezember 2012 dem Amt retourniert wurde, enthält lediglich den Hinweis, dass die Verfügung zu seiner Entlastung zurückschicke, das er in einem anderen, ebenfalls ihm gehörenden Wohnhaus bereits genügend Schutzräume vorhanden seien. Mit dieser lapidaren Bemerkung