Mit der Windenergieanlage würden pro Jahr höchstens 20'000 Kwh produziert, eine Menge, die lediglich die Stromversorgung für vier Wohnhäuser abdeckt. Einer Stromerzeugung in dieser bescheidenen Grössenordnung kommt selbst in regionaler Hinsicht keine Bedeutung zu. Dieser bescheidene Stromertrag steht in keinem Verhältnis zum massiven Eingriff ins Landschaftsbild. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 143 vom 29. Januar 2013 4 - 49 Geschäftsbericht 2013 - Anhang