Im vorliegenden Fall würde die Errichtung der geplanten Windkraftanlage am vorgesehenen Standort, da sich dieser auf einer Krete befindet und deshalb sehr exponiert ist, zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds führen. Die Anlage würde an dieser sehr exponierten Stelle einen ortsfremden technischen Akzent im bisher unversehrten Landschaftsbild setzen, der durch die Rotation des Propellers noch zusätzlich verstärkt würde. Die Anlage würde sehr exponiert im Gelände stehen und von weit her einsehbar sein.