Die Beschwerdeführerin weist darauf hin, dass die Förderung von erneuerbaren Energien seit dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie der Grundpfeiler einer nachhaltigen Energiepolitik sein müsse. Diesbezüglich ist zu bemerken, dass nach dem Reaktorunfall in Fukushima im März 2011 die bisherige Energiepolitik des Bundes überprüft wurde. In Anbetracht der Resultate der Überprüfung entschied sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dazu, schrittweise aus der Kernenergie aussteigen und die bestehenden Kernkraftwerke nicht mehr erneuern zu wollen. Nationalrat und Ständerat haben in der Sommer- und Herbstsession 2011 diesen Grundsatzentscheid bestätigt.