Windkraftanlagen können sowohl positiv als auch negativ standortgebunden sein. Die positive Standortgebundenheit ist gegeben, wenn für die Stromerzeugung geeignete Windverhältnisse nur an einem bestimmten Standort ausserhalb der Bauzonen vorhanden sind. Grosse Anlagen sind ferner in der Regel aufgrund ihrer Lärmwirkungen sowie der visuellen Störungswirkung an einen Standort ausserhalb der Bauzonen gebunden.