Die zur Diskussion stehende Windkraftanlage dient aufgrund der eingereichten Baugesuchsunterlagen, aber auch der tatsächlichen Verhältnisse weder der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung noch dem produzierenden Gartenbau. Von einer Zonenkonformität könnte nur dann gesprochen werden, wenn der von der Windkraftanlage produzierte Strom nicht in das Netz eingespiesen und von der SAK übernommen, sondern ausschliesslich und direkt für den Eigenbedarf der dort gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe verwendet würde, was jedoch nicht der Fall ist.