Zudem würde dieser Mechanismus der Grundlage, auf der die relativ weitreichende Schutzraumbefreiung im Kanton beruht, zuwiderlaufen. Die Schutzraumbefreiung kann nämlich nur gewährt werden, weil im Kanton gewisse Reserven im Schutzplatzangebot, auch bei privaten Liegenschaften, bestehen. 1 - 49 Geschäftsbericht 2013 - Anhang (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 818 vom 2. Juli 2013 1.2. Hürden für die Errichtung von Windkraftanlagen Art. 24 Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)