Eine Verrechnung von Schutzplätzen, wie sie der Rekurrent offenbar für den Fall, dass zwei Liegenschaften in einer Hand sind, anwenden möchte, ist in diesem System nicht vorgesehen. Sie würde denn auch zu Problemen in der Abwicklung führen, vor allem wenn eine Liegenschaft verkauft wird und sich damit die Verhältnisse für eine solche Verrechnung von Schutzplätzen ändern können. Zudem würde dieser Mechanismus der Grundlage, auf der die relativ weitreichende Schutzraumbefreiung im Kanton beruht, zuwiderlaufen.