Verwaltungs- und Gerichtsentscheide 1. Standeskommission 1.1. Ersatzbeiträge für die Befreiung von der Erstellungspflicht von Schutzräumen Art. 45 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz vom 4. Oktober 2002 (BZG, SR 520.1) Werden in einem neuen Wohnhaus keine Schutzplätze errichtet, muss der Grundeigentümer Ersatzbeiträge zahlen. Eine Verrechnung mit Schutzplätzen in einem weiteren Wohngebäude desselben Grundeigentümers ist nicht möglich. (…)