5.4. Nach entsprechender Rücksprache ist T. mit dieser "Therapie für Eltern in Trennung" zu beauftragen. In der Therapie geht es inhaltlich darum, die belastenden Themen auf der Paarebene aufzuarbeiten, mit dem Ziel, dass M. und V. auf der Elternebene ihre Fähigkeiten wieder zum uneingeschränkten Wohle des gemeinsamen Sohns einsetzen können. Die Therapeutin ist frei, die Therapie in Einzel- oder Gruppensitzungen durchzuführen bzw. den Übergang von Einzel- in Gruppensitzungen (evtl. teilweise unter Einbezug von S.) zu bestimmen. Ihre Terminabsprache erfolgt direkt mit den Eltern.